E-Rechnung anzeigen

XRechnung und ZUGFeRD lesbar darstellen, alle Daten auslesen und Format sowie Summen prüfen – direkt in Ihrem Browser.

Rechnung hierher ziehen

oder klicken zum Auswählen – XML oder PDF

Was wird gelesen?

  • XRechnung als XML – beide Syntaxen (UBL und UN/CEFACT CII)
  • ZUGFeRD / Factur-X als PDF – das eingebettete XML wird herausgelöst

Umfang der Prüfung

Geprüft werden Wohlgeformtheit, Syntax und Profil, die Pflichtfelder nach EN 16931 und ob die Summen rechnerisch aufgehen.

Das ersetzt keine vollständige Schematron-Validierung, fängt aber die häufigsten Fehler ab. Für eine verbindliche Prüfung nutzen Sie den KoSIT-Validator.

Wählen Sie eine XRechnung (XML) oder eine ZUGFeRD-PDF aus, um die Rechnung lesbar anzuzeigen.

Häufige Fragen

Nein. Die Rechnung wird zu 100 % lokal in Ihrem Browser gelesen und geprüft – auch das in einer ZUGFeRD-PDF eingebettete XML. Ihre Datei verlässt Ihr Gerät nicht und wird nicht auf unseren Servern gespeichert. Gerade bei Rechnungen ist das relevant, denn sie enthalten Kunden, Preise und Konditionen.

XRechnung als XML in beiden Syntaxen (UBL und UN/CEFACT CII) sowie ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X als PDF mit eingebettetem XML. Ohne das eingebettete XML ist eine PDF-Datei keine ZUGFeRD-Rechnung – das Layout allein genügt nicht.

Nein. Das Tool führt eine technische Format- und Rechenprüfung durch: Es prüft Wohlgeformtheit, Syntax und Profil, das Vorhandensein der Pflichtfelder nach EN 16931 und ob die Summen rechnerisch aufgehen. Die offiziellen XRechnung-Regeln sind in Schematron formuliert und lassen sich im Browser technisch nicht ausführen. Für eine verbindliche Prüfung nutzen Sie den KoSIT-Validator. Maßgeblich sind immer die Originaldatei und die §§ 14, 14a UStG.

Diese beiden ZUGFeRD-Profile tragen keine EN-16931-Kennung. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums gelten sie nicht als E-Rechnung im Sinne der Pflicht, sondern nur als Buchungshilfe. Das Profil BASIC dagegen ist EN-16931-konform und damit eine gültige E-Rechnung – eine häufige Fehlannahme.

Aufbewahrungspflichtig ist der strukturierte Datensatz, also das XML – nicht die Bildschirmansicht und nicht ein Ausdruck. Bei ZUGFeRD ist das die PDF samt eingebettetem XML. Sie können das XML hier auch einzeln herunterladen.

Dieses Tool dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer individuellen Pflichten konsultieren Sie bitte fachkundigen Rat.

Die E-Rechnung ist nur eine von vielen Pflichten.

Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025 – unabhängig von Ihrer Größe. Welche Regelungen sonst noch für Ihren Betrieb gelten, zeigt Ihnen unser kostenfreier Compliance-Checker in wenigen Minuten.