Künstliche Intelligenz steckt heute in vielen Websites – im Chatbot, im generierten Hero-Bild, im automatisch erstellten Produkttext. Oft, ohne dass Besucher es bemerken. Genau hier setzt der EU AI Act an: Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 Transparenz, wo KI im Spiel ist. Viele Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer fragen sich daraufhin beunruhigt: „Muss ich jetzt wirklich jeden KI-Inhalt als solchen kennzeichnen?" Die Antwort ist erfreulich differenziert – und mit etwas Struktur gut zu beherrschen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wen die Pflicht trifft, was konkret auf Ihre Website zukommt und wo Sie sich Aufwand sparen. Er ersetzt keine Rechtsberatung, hilft Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Was die KI-Kennzeichnungspflicht ist – und woher sie kommt
Die Pflicht entspringt Artikel 50 des EU AI Act (der KI-Verordnung) und bündelt die sogenannten Transparenzpflichten. Ihr Ziel ist einfach: Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder wenn ein Inhalt künstlich erzeugt wurde. Es geht nicht darum, KI zu verbieten, sondern Täuschung zu verhindern.
Zwei Punkte sind für die Praxis entscheidend. Erstens ist der AI Act eine EU-Verordnung – er gilt unmittelbar in ganz Deutschland, ohne dass ein nationales Gesetz nachgeschoben werden müsste. Zweitens haben die Transparenzpflichten ein konkretes Datum: Sie greifen ab dem 2. August 2026. Verstöße können teuer werden – die Verordnung sieht für diesen Bereich Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Anbieter oder Betreiber – wer ist in der Pflicht?
Der AI Act unterscheidet konsequent zwischen zwei Rollen. Diese Einordnung entscheidet darüber, was Sie konkret tun müssen:
| Rolle | Wer das ist | Typische Pflicht |
|---|---|---|
| Anbieter | entwickelt eine KI oder bringt sie unter eigenem Namen in Verkehr | erzeugte Inhalte maschinenlesbar markieren (Wasserzeichen, Metadaten) |
| Betreiber | setzt eine fremde KI im eigenen Betrieb ein | für Menschen sichtbar offenlegen (Deepfakes, bestimmte Texte) |
Die gute Nachricht für die meisten Unternehmen: Wenn Sie ChatGPT, Midjourney oder ein fertiges Chatbot-Tool nutzen, sind Sie in aller Regel Betreiber, nicht Anbieter. Die technisch aufwendige Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung liegt damit beim Hersteller der KI – Ihre Aufgabe ist die für Menschen verständliche Offenlegung an den richtigen Stellen.
Die vier Kennzeichnungspflichten im Überblick
Artikel 50 lässt sich in vier Bereiche gliedern:
| Pflicht | Wen es trifft | Was konkret zu tun ist |
|---|---|---|
| KI-Interaktion (Chatbots, Voicebots) | Anbieter / Betreiber | Hinweis, dass man mit einer KI spricht – außer es ist offensichtlich |
| Synthetische Inhalte markieren | Anbieter | maschinenlesbares Wasserzeichen, Metadaten oder Herkunftsnachweis (z. B. C2PA) |
| Deepfakes (realistische Medien) | Betreiber | sichtbar als „KI-generiert" bzw. „manipuliert" offenlegen |
| KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses | Betreiber | offenlegen – außer bei menschlicher redaktioneller Prüfung |
Für Website-Betreiber sind vor allem die erste, dritte und vierte Zeile relevant – die maschinenlesbare Markierung erledigt Ihr KI-Werkzeug im Hintergrund.
Wie es Ihre Website konkret betrifft
Übersetzt man die Pflichten in den Alltag eines typischen Webauftritts, ergibt sich ein überschaubares Bild:
- Chatbot oder KI-Assistent: Spricht ein Besucher mit einem KI-gestützten Chat, muss er das beim Erstkontakt erkennen können – etwa durch einen klaren Hinweis „Sie chatten mit einem KI-Assistenten".
- Telefon- oder Voicebot: Dasselbe gilt für KI-Stimmen am Telefon. Wer eine synthetische Stimme einsetzt, legt das offen.
- KI-Bilder und -Videos: Täuschend echte, realistische Inhalte – etwa fiktive „Kundenstimmen", KI-generierte Models oder bearbeitete Fotos – fallen unter die Deepfake-Regel und sind zu kennzeichnen. Rein dekorative oder offensichtlich illustrative Grafiken sind enger gefasst; hier ist ein Transparenzhinweis empfehlenswert, aber nicht in jedem Fall zwingend.
- KI-Texte: Bei Blog- oder Produkttexten greift die Pflicht nur eingeschränkt – dazu gleich mehr im Abschnitt zu den Ausnahmen.
- Technischer Stolperstein: Entfernen Sie die Metadaten oder Wasserzeichen Ihrer KI-Werkzeuge nicht. Beim Komprimieren, Zuschneiden oder Re-Export gehen sie schnell verloren – und damit die Markierung, auf die sich die Kennzeichnung stützt.
Wann Sie NICHT kennzeichnen müssen
Mindestens so wichtig wie die Pflichten sind die Ausnahmen – denn sie verhindern, dass Sie Ihre Website mit überflüssigen Hinweisen überfrachten:
- Offensichtlichkeit: Ist ein Bereich klar als „KI-Assistent" beschriftet, braucht es keinen zusätzlichen Hinweis. Was ein verständiger Nutzer ohnehin erkennt, muss nicht doppelt erklärt werden.
- Redaktionelle Kontrolle: Wird ein KI-generierter Text von einem Menschen geprüft, der die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Das deckt den Großteil der üblichen Marketing- und Redaktionsarbeit ab – ein dokumentierter Freigabeprozess genügt.
- Kunst und Satire: Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken beschränkt sich die Pflicht darauf, die KI-Herkunft in einer Weise offenzulegen, die das Werk nicht beeinträchtigt.
Für KMU heißt das in der Summe: Ein mit menschlicher Endkontrolle erstellter Blogbeitrag ist regelmäßig nicht kennzeichnungspflichtig – ein ungeprüft veröffentlichter, automatisch generierter Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse dagegen schon.
In fünf Schritten zur rechtssicheren KI-Kennzeichnung
- Inventur: Erfassen Sie ehrlich, wo in Ihrem Webauftritt KI zum Einsatz kommt – Chatbot, Bilder, Texte, Telefonie.
- Rolle klären: Sind Sie für den jeweiligen Fall Anbieter oder – viel wahrscheinlicher – Betreiber?
- Hinweise platzieren: Setzen Sie den Chatbot-Hinweis und ein sichtbares Label für realistische KI-Medien an die richtigen Stellen.
- Text-Prozess etablieren: Verankern Sie eine menschliche Prüfung mit klarer Verantwortlichkeit – so greift die Redaktions-Ausnahme automatisch.
- Technik und Doku sichern: Erhalten Sie die Metadaten Ihrer KI-Tools und halten Sie Zuständigkeiten sowie Ihren Workflow nachvollziehbar fest.
Häufige Stolpersteine
Aus der Praxis lassen sich einige typische Fehleinschätzungen benennen:
- „Jeder KI-Text muss gelabelt werden." Nein – bei menschlicher redaktioneller Prüfung in der Regel nicht.
- „Das betrifft nur Tech-Konzerne." Nein – jeder Website-Betreiber mit Chatbot, KI-Stimme oder realistischen KI-Medien ist angesprochen.
- Metadaten aus Versehen entfernt. Beim Export verschwindet die Anbieter-Markierung – und mit ihr ein Teil Ihrer Nachweisbarkeit.
- Nur an den AI Act gedacht. Parallel können auch das Wettbewerbsrecht (Irreführung nach UWG), die DSGVO sowie Urheber- und Persönlichkeitsrechte greifen – gerade bei KI-Bildern realer Personen.
- Auf „später" verschoben. Der Stichtag ist der 2. August 2026, und die möglichen Bußgelder sind erheblich.
Verschaffen Sie sich Klarheit
Die KI-Kennzeichnungspflicht wirkt auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Bürde, ist mit klarem Vorgehen aber gut zu bewältigen – und schafft Vertrauen bei Ihren Besuchern. Der erste Schritt ist immer eine ehrliche Inventur: Wo nutzen Sie KI, und in welcher Rolle? Einen schnellen Überblick über die Regulierungen, die Ihr Unternehmen betreffen, gibt Ihnen unser kostenfreier Compliance-Checker, der auch den KI-Einsatz abfragt. Auf dieser Basis lässt sich der KI-Einsatz strukturiert und herstellerunabhängig planen – etwa gemeinsam mit einem festen Ansprechpartner im Rahmen unserer IT-Strategieberatung.
KI-Transparenz ist dabei kein Einzelthema, sondern Teil einer wachsenden Compliance-Landschaft. Wer ohnehin an Themen wie NIS-2 oder der E-Rechnungspflicht arbeitet, sollte die KI-Kennzeichnung gleich mitdenken – die zugrundeliegende Disziplin, Prozesse sauber zu dokumentieren, zahlt auf alle drei gleichzeitig ein.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer individuellen Pflichten konsultieren Sie bitte fachkundigen Rechtsrat.